Anfragenkomplex zur Lagune Lichterfelde

In den Jahren von 1993 bis 1997 wurden von der Firma PS Gesellschaft für Recycling und Handel mbH die Lagunen in Lichterfelde saniert. Die Aufgabe bestand darin, die Gülle, die Betonbecken und die Abdichtungsfolie zu beseitigen. Diese Aufgabe wurde gelöst, ist abgeschlossen.

Danach wurde mit der Gemeinde ein Vertrag zur Verfüllung und Rekultivierung geschlossen. Das Amt für Immisionsschutz hat am 16.06.1998 eine Genehmigung nach BImSchG erteilt, wonach ein Verfüll- und Profilierungsvolumen von insgesamt 1,2 Mio Kubikmeter vorgesehen war. In Frage kamen alle üblichen Materialien bis Z 2 - insbesondere Bodenaushub, Baggergut und Bauschutt.

Im Jahr 2003 hat die PS Gesellschaft ... das gesamte Gelände von der Gemeinde gekauft. Gegenstand des Kaufvertrages war auch die Erfüllung eines Vertrages zwischen der Gemeinde und dem WSA Eberswalde zur Einlagerung von ca. 300 000 Kubikmeter Baggergut aus dem Ausbau des Oder-Havel-Kanals. Nach dem Eigentumsübergang übernahm Anfang 2004 der Landkreis die bisherigen Aufgaben des Amtes für Immissionsschutz (AfI)

Hierzu frage ich den Landrat:

1. Welche Ermächtigungsgrundlage hat der Landkreis, das ursprünglich genehmigte Verfüll- und Profilierungsvolumen von 1,2 Mio Kubikmeter auf nur 140 000 Kubikmeter, das sind weniger als 12%, zu reduzieren? (ein lakonischer Hinweis "Bodenschutzgesetz" reicht hier nicht aus!)

2. Welchen plausiblen Grund hat der Landkreis für diese Maßnahme, angesichts folgender Tatsachen?

- Die angestrebte Kubatur, d.h. die Rekultivierung in einer von der Gemeinde gewollten Weise, kann mit der drastisch verringerten Menge nicht erreicht werden.

- Es wird grundsätzlich nur Material angenommen, das entsprechend den von den Anlieferern vorzulegenden Analysen schadstoffrei und in diesem Sinne zertifiziert ist. Beispiel: Deklarationsanalysen des WSA.

3. Welche Ermächtigungsgrundlage hat der Landkreis, die Annahme des Verfüllmaterials an weitere zusätzliche Auflagen zu knüpfen - außer Vorlage von Zertifikaten der Anlieferer?

4. Welchen plausiblen Grund hat der Landkreis, zertifiziertes, schadstofffreies Verfüllgut als Abfall, gar als gefährlichen Abfall zu bezeichnen?

5. Trifft es zu, daß der Landkreis gegen die Firma PS Gesellschaft öffentlichkeitswirksam Strafanzeige wegen angeblicher Einlagerung gefährlichen Abfalls erstattet hat, diese Anzeige später klammheimlich zurückgenommen hat, gleichwohl die mit der Anzeige begründete Ordnungsverfügung und ein Bußgeldverfahren nach wie vor aufrechterhält, obwohl kein ordnungswidriges Verhalten nachgewiesen werden kann?

6. Welchen plausiblen Grund gibt es dafür, die Deklarationsanalysen der Anlieferer (Beispiel WSA) nicht anzuerkennen und deshalb - auch kostenintensive - Analysen des gleichen Gutes bei Auslieferung lediglich nach mechanischer Klassierung zusätzlich zu verlangen?

7. Welche Grundlage hat der Landkreis überhaupt, hier kontrollierend und mit Auflagen tätig zu werden, obwohl - mit Hinweis auf die vorliegenden Zertifikate - weder eine Gefährdung des Bodens noch des Grundwassers im Bereich des Möglichen ist?

8. Hat der Landrat überprüft, ob - und wenn ja in welchem Umfang - das Bodenschutzamt hier überhaupt zuständig ist?

9. Trifft es zu , daß die PS-Gesellschaft freiwillig bereit war, angeblich vorhandene Übermengen ( siehe Hinweis auf die verfügte Mengenreduzierung im Vergleich zur ursprünglichen Genehmigung - Frage 1) abzubauen, der Landkreis jedoch gegen die Aufstellung einer dafür erforderlichen Siebanlage eine Ordnungsverfügung erlassen hat? Wenn ja:

- Welche Gründe gab es, der PS Gesellschaft die Aufstellung der Anlage versagen zu wollen?

- Wie begründet der Landrat die Tatsache, daß der Landkreis die entsprechende Anzeige zwei Monate ignoriert hat?

10. Ist der Landrat der Auffassung, daß die Mitarbeiter des Bodenschutzamtes fachlich und juristisch ausreichend kompetent sind, die Angelegenheit weiter zu bearbeiten? Wenn ja:

- Wie erklärt der Landrat die Tatsache, daß mit Prof. Dombert einer der nachgewiesen teuersten Anwälte des Landes verpflichtet wurde, die Handlungsweise des Bodenschutzamtes nachträglich zu rechtfertigen obwohl zu erwarten ist, daß die PS Gesellschaft obsiegen wird.

11. Wie antwortet der Landrat auf den Vorwurf, daß die obstruktive Tätigkeit seiner Verwaltung zu einer erheblichen Verzögerung der Rekultivierung des Areals geführt hat. Sowohl der PS Gesellschaft als auch der Gemeinde ist Schaden entstanden.

12. Ist der Landrat der Auffassung, daß er Schadenersatzforderungen der PS Gesellschaft erfolgreich abwehren kann und - wenn ja - worauf stützt er diese Auffassung?

Die ausführliche, plausible und belastbare Beantwortung der Fragen ist aus zwei Gründen wichtig:

  • Die Gemeinde Schorfheide ist daran interessiert, daß die Rekultivierung der Lagunen sichtbare Fortschritte macht und daß die ihr in diesem Zusammenhang zustehenden Einnahmen realisiert werden. Hier ist zukünftig Kooperation angesagt.
  • Es ist dafür Sorge zu tragen, daß dem Landkreis aus der Angelegenheit kein Schaden - insbesondere auch kein finanzieller Schaden - erwächst.