Kommunalaufsicht des Landes stellt fest: Ihrke handelte rechtswidrig: Sonderausschuss zu Energiewerk hätte öffentlich tagen müssen

Erneut muss Landrat Ihrke durch das Innenministerium des Landes an grundlegende demokratische und rechtsstaatliche Prinzipien erinnert werden.

Landrat Bodo IhrkeDie am 25.03.2015 durchgeführte Sondersitzung der Ausschüsse A4 und A5 zur Ausschreibung des Kreisenergiewerkes war rechtswidrig. Unzulässiger Weise hat Ihrke (SPD) in Zusammenwirken mit dem Ausschussvorsitzenden Holger Lampe (Linke) die Sitzung für nichtöffentlich erklärt. Ein vor Ort von BVB / FREIE WÄHLER gestellter Antrag auf Herstellung der Öffentlichkeit wurde brüsk abgelehnt.

Nun teilt die Obere Kommunalaufsicht mit, dass dieses Vorgehen des Landrates grundlegende Prinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verletzt. So weist das Innenministerium darauf hin, dass "die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern [...] den Grundsätzen des [...] demokratischen [...] Rechtsstaates im Sinne des Grundgesetzes entsprechen" muss. Eine nichtöffentliche Beratung ist - so die oberste Landesbehörde weiter - "nicht mit dem Grundsatz der Öffentlichkeit vereinbar, denn hierdurch ist eine demokratische Kontrolle ausgeschlossen".

Es ist beschämend und bezeichnend, dass der Landrat erneut an grundlegende Prinzipien des Rechtsstaates und der Demokratie erinnert werden muss. Es ist unerträglich, dass demokratische Mitwirkungsmöglichkeiten und gebotene Transparenz immer erst auf aufsichtsrechtlichem Wege erstritten werden müssen.

Insbesondere bei dem skandalösen Energiewerk, welches aus ökologischer und ökonomischer Sicht eine schwere Belastung für den Landkreis darstellen wird, muss die Öffentlichkeit von Anbeginn informiert sein. Die Koalitionäre aus Linke und SPD wollen offenbar mit allen - auch rechtswidrigen - Mitteln ihr Vorhaben durchsetzen. BVB / FREIE WÄHLER fordert den Landrat und die ihn stützenden Parteien auf, die offene Diskussion zu diesem Projekt nicht zu scheuen und diese auf dem Boden des Grundgesetzes und der Landesverfassung zu führen.

Schreiben des Innenministeriums zum Verstoß gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit.