Verletzung von kommunalverfassungsmäßigen Rechten hat System

BVB / FREIE WÄHLER fordert Einsetzung eines Landesbevollmächtigten im Landkreis Barnim

Die neuerliche Intervention der Kommunalaufsicht gegen die rechtswidrige Beschlussfassung in Wandlitz fügt sich in eine lange Kette von systematischen Verletzungen von sich aus der Kommunalverfassung ergebenden Rechten ein.

Immer wieder müssen im Landkreis Barnim demokratische Mitwirkungs- und Kontrollrechte durch die Rechtsaufsicht durchgesetzt werden.

Ob die paritätische Repräsentation in der Regionalversammlung, die kommunalverfassungsmäßige Besetzung von Ausschüssen, das Recht zur namentlichen Abstimmung, die Beachtung der Vorschriften zur Öffentlichkeit der Sitzungen oder jetzt die Beachtung der zwingenden Vorschriften zur Befangenheit von Mandatsträgern - regelmäßig haben wir bereits in den Sitzungen der Gremien auf die bestehende Rechtslage hingewiesen. Auch bei der Frage der ausreichenden Bürgerbeteiligung in der Hauptsatzung des Landkreises handelte der Landrat erst auf Intervention des Innenministeriums.

Nicht nur, dass die Vertreter von SPD, CDU und Linken die Umsetzung dieser Punkte regelmäßig rechtswidrig zurückwiesen, sie ereiferten sich wiederholt über das prinzipielle Recht, auf diese Rechtsinstitute hinzuweisen. Anstatt die rechtsstaatlich gebotenen Vorschriften zu beachten, wurde permanent in verhöhnender Weise die Legitimität unserer Forderungen negiert.

In allen Fällen folgte die schallende Ohrfeige der Kommunalaufsicht postwendend. In allen betreffenden Fällen erwies sich das Verhalten der großen Parteien als grob rechtswidrig. Demokratische Mitwirkungsrechte, Transparenz und Demokratieregeln wurden verletzt.

Aufgrund der wiederkehrenden Methodik und der fortwährenden Ignorierung der gesetzlichen Vorgaben fordert BVB / FREIE WÄHLER die Entsendung eines Bevollmächtigten der Oberen Kommunalaufsicht des Landes, um der dauerhaften Verletzung von demokratischen Grundrechten der Opposition und Öffentlichkeit im Barnim Einhalt zu gebieten.

Rätselraten beim Thema Befangenheit - Artikel der MOZ vom 10.06.2015