BVB / FREIE WÄHLER bekommt Recht: Schweinehaltung in Mehrow rechtswidrig

Nach einer langen juristischen und für die Bewohner Mehrows nervenaufreibenden Hängepartie zeigt sich nun: die von BVB / FREIE WÄHLER unterstützen Anwohner gegen die Schweinehaltung mitten im Dorf haben vor Gericht Recht bekommen.

Wie erinnerlich, sorgten Schweine und Gänse für enorme Geruchsbelästigung und Lärm sowie schonungslosem Umgang mit Natur und Umwelt. Anwohner wollten das nicht hinnehmen und wandten sich an den Landkreis. Dieser machte rückwirkend über ein Ordnungsgeld die weitere Tierhaltung von einer notwendigen Genehmigung abhängig und forderte die Einreichung eines Bauantrags. Dem folgte Anfang 2014 nach einigem Hin und Her und diversen Nachforderungen trotz massiver Einwendungen zur Art und Weise der Tierhaltung ohne Rücksichtnahme auf Anwohner, Natur und Umwelt der Genehmigungsbescheid des Struktur- und Entwicklungsamtes.

Anwohner wurden mit dem Hinweis, dass sie nicht als betroffene Nachbarn gelten und dem Verweis auf hohe Gebühren bei der Bearbeitung ihrer Widersprüche gedrängt, diese zurückzunehmen. Obwohl die Ahrensfelder Verwaltung samt Bürgermeister die Situation um die Tierhaltung und die Vorbehalte der Anwohner kannte und der Flächennutzungsplan das Gelände als Baulandfläche ausweist, wurde das Einvernehmen gegenüber dem Landkreis erteilt. 

Landtagsabgeordneter Péter Vida intervenierte 2015 bei der Landesregierung, die jedoch auch versuchte, die Verantwortung von sich zu weisen. Doch das ist es jetzt endlich vorbei.

Das Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder erklärte am 23.01.2018 den Genehmigungsbescheid des Landkreises für rechtswidrig gab den Klagen der Anwohnern statt. Begründet wurde die Rechtswidrigkeit unter anderem wie folgt: Die für die Baugenehmigung vom Antragsteller vorgelegten Unterlagen sind unvollständig und widersprüchlich. Es liegt keine ordnungsgemäße Betriebsbeschreibung vor. Die Betriebsbeschreibung steht im Widerspruch zum vorgelegten Gutachten betreffs der die Nachbarn zu schützenden Belange.

Es gilt nun zu prüfen, wie es sein konnte, dass die Kreisverwaltung diese mit Händen zu greifende Rechtswidrigkeit duldete und sogar goutierte.

 

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