Bericht aus dem Kreistag

Kontrovers ging es auf der neuerlichen Sitzung des Kreistages Barnim am 04.05.2011 her. Nachfolgend die wichtigsten Punkte in der Zusammenfassung.


Fraktionsbildung
Ein zäher Kampf droht unsere avisierte Fraktionsbildung zu werden. Nachdem der Landrat und der Vorsitzende des Kreistages angekündigt hatten, dass das Urteil des Landesverfassungsgerichts für den Kreistag Barnim keine Wirkung entfalte (sic!), verzichteten wir zunächst, unsere Fraktionsgründungsanzeige einzureichen. Ich machte in meinem Redebeitrag deutlich, dass wir diese Auffassung für rechtlich unhaltbar halten. Jedoch ist uns daran gelegen, rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden und im Wege der Kooperation eine Lösung zu finden. Daher setzen wir auf die bereits angekündigte umfassende Neuregelung der Hauptsatzung bis Ende Juni. Spätestens dann werden wir die Fraktionsbildung anzeigen.

Protokoll
Als unabhängige Mandatsträger müssen wir immer ein waches Auge auf die ordnungsgemäße Protokollierung der Sitzungen legen. Erneut fehlten ganz entscheidende Passagen aus der Niederschrift. Um unsere Protokollergänzungsanträge fundiert begründen zu können, hatte ich Einsichtnahme in den Tonbandmitschnitt der Sitzung beantragt. Auf diesem hätte ich sicher die für manche Fraktionen unangenehmen Redebeiträge hören können. Vielleicht deshalb hat mir der Vorsitzende des Kreistages dieses Recht verwehrt. Obwohl das Tonband für die Niederschrift erstellt wird, sollen die Kreistagsabgeordneten angeblich kein Recht haben, dieses einzuhören. Somit ist dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Und so kam es denn auch. Wir hatten beantragt, dass die Äußerung des Linken-Abgeordneten André Stahl, wonach ich (nur) vorgeben würde, Jura studiert zu haben, ins Protokoll aufgenommen wird. Klärende Nachfragen, die manche Kreistagsmitglieder stellen wollten, unterband der Vorsitzende. Herr Stahl stimmte für die Änderung, räumte also ein, die Äußerung getätigt zu haben. Dieses Abstimmungsverhalten übersah der Vorsitzende, sodass Herr Stahl anschließend nochmal, und zwar mit Nein abstimmte. Der Antrag wurde, obwohl klar war, dass die Äußerung gefallen war, abgelehnt. So wurde auch mit zwei weiteren Änderungsanträgen verfahren. Ich machte im Anschluss an dieses unwürdige Schauspiel klar, dass die Mehrheit gut und gerne unsere inhaltlichen Anträge ablehnen kann. Sie kann aber nicht durch ihr Votum beschließen, was wir gesagt haben bzw. was sie wollen, das wir gesagt haben sollen. Das Protokoll ist dazu da, Geschehenes wiederzugeben und darf nicht zu einem politischen Kampfplatz der Mehrheit gegen die Minderheit verkommen.

Abfallentsorgungssatzung
Nachdem in der vergangenen Sitzung die Abfallentsorgungssatzung aufgrund umfassender Änderungsanträge von Johannes Madeja vertagt wurde, stand sie nun erneut zur Abstimmung. Zwei der neun Anträge hatte die Verwaltung im Zuge der Diskussion im Ausschuss, bei der Herr Madeja eine kurze Redezeit eingeräumt bekam, übernommen. Die übrigen wurden mit den alt bekannten Argumenten zurückgewiesen. Deshalb verdeutlichte Herr Madeja in seinem Redebeitrag, dass sich im Barnim die Tradition der rechtswidrigen Satzungen fortsetze. Schon in der Vergangenheit wurden Satzungen durch die Verwaltungsgerichte aufgrund von Rechtsmängeln gekippt, obwohl der Kreistag dies zuvor für ausgeschlossen hielt. Unser Abgeordneter prophezeite dieser Satzung das gleiche Schicksal und kritisierte erneut, dass aus der brandenburgischen Kann-Bestimmung zum Anschluss- und Benutzungszwang im Barnim ein Muss gemacht wird. Lesen Sie hier den Bericht der Märkischen Oderzeitung.

Populismus und Schnellschuss
Mit einem populistischen und inhaltlich schlecht vorbereiteten Blitzantrag warteten SPD, CDU und FDP auf. Erst vor Ort reichten sie eine als dringlich bezeichnete Resolution zur Polizeireform im Land und Landkreis ein. Ich monierte vor allem, dass in keiner Weise ersichtlich ist, warum die Vorlage dringlich sei. Während bei unseren Anträgen (siehe: Kantorhaus Stadt Bernau) die Kommunalaufsicht peinlich genau die Eilbedürftigkeit geprüft hatte, schwieg sich das Rechtsamt hierzu im vorliegenden Fall aus. Johannes Madeja kritisierte vor allem, dass der Kreistag eine Resolution zur Polizeipräsenz beschließen solle, ohne konkrete Zahlen zur derzeitigen Präsenz und zum Bedarf zu kennen. In der Tat wurden seine dahingehenden Anfragen im Februar mit dem Hinwies, der Landkreis sei nicht zuständig, nicht beantwortet. Nun aber soll der Kreistag hierüber befinden können. Dr. Claudia Schmid-Rathjen von BFB/Bauern zerpflückte den Antrag sodann inhaltlich. So zeigte sie die gröbsten Grammatik-, Semantik- und Logikfehler (so war zum Beispiel im Antrag davon die Rede, dass man die Erhöhung der Kriminalitätsrate „gewährleisten“ solle!) auf und warb für eine Vertagung. Nachdem die Einreicher die peinlichsten Passagen (zum Beispiel das Datum der Resolution von 04.05.2020 auf 04.05.2011) korrigiert hatten, lehnte eine knappe Mehrheit die Vertagung ab und beschloss die aus unserer Sicht unbegründete und nicht unterlegte Resolution ab. Lesen Sie hier den Bericht der Märkischen Oderzeitung.