Kommunenfreundliche Gestaltung der Kreisumlage im Barnim

Sven WellerBVB / FREIE WÄHLER-Landratskandidat Sven Weller löst sein erstes Wahlversprechen ein, noch bevor der Wahlkampf begonnen hat und legt ein Konzept zur kommunenfreundlichen Neugestaltung der Kreisumlage vor.

So unternimmt die Kreistagsfraktion BVB / FREIE WÄHLER einen erneuten Anlauf, um die Belastung der Kommunen durch die Kreisumlage gerechter zu gestalten. Der durch Sven Weller erarbeitete Antrag sieht neue Kriterien in der Kalkulation und Beschlussfassung vor.

Die Kreisumlage ist eine reine Fehlbedarfsfinanzierung, die erhoben wird, wenn die eigenen Erträge des Landkreises nicht ausreichen, um seine Aufwendungen zu decken. Erzielt ein Landkreis Überschüsse, so resultieren diese ausschließlich aus zu hoch erhobener Kreisumlage in Verbindung mit zu niedrig geplanten eigenen Erträgen und zu hoch angesetzten voraussichtlichen Aufwendungen. Die nicht benötigte Kreisumlage soll an die kreisangehörigen Gemeinden zurückgezahlt werden. 

Mit der Fraktionsvorlage soll berücksichtigt werden, dass bei der Festsetzung der Höhe des Hebesatzes der Finanzbedarf der umlagepflichtigen Gemeinden ermittelt und gegenüber den Interessen des Landkreises abgewogen wird. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sollen dabei die Gelegenheit haben, zur Höhe der geplanten Kreisumlage Stellung zu nehmen.

Selbst dem Brandenburgische Städte- und Gemeindebund sind die üppigen Finanzreserven der Kreise ein Dorn im Auge. Er regt eine Gesetzesänderung dahingehend an, dass eine rechtlich verbindliche Regelung, wie hoch die Rücklagen der Landkreise sein dürfen, geschaffen wird und fordert die Landkreise mit Blick auf deren üppige Finanzreserven auf, die Kreisumlagen zu senken. Städte und Gemeinden würden die bei den Kreisen befindlichen Gelder dringend für Investitionen benötigen. Im Landkreis Barmin betragen diese Rücklagen weit über 50 Millionen EUR, obwohl für 2018 ein mit über 40 Millionen EUR aufgelegtes Investitionsprogramm enthalten ist.

Durch die Rückzahlung der zu viel erhobenen Kreisumlage werden die Kommunen direkt entlastet. Die Rückzahlung erfolgt durch die Abschmelzung der Rücklage in Verbindung mit einem niedrigeren Kreisumlagehebesatz.

Lesen Sie den Antrag hier.