Abwasser

  • Demonstranten auf dem Markt in Bernau

    Auch zur 80. Bernauer Dienstags-Demonstration gegen Altanschließerbeiträge kamen wieder weit über 100 Demonstranten zum Markt von Bernau. Vor dem Rathaus zeigten sie dem Bürgermeister ihre Meinung. Gastredner der Demonstration waren diesmal die Landtagsabgeordneten Péter Vida und Iris Schülzke (BVB/FREIE WÄHLER) und der Sprecher der Bürgerinitiative "Pro Liepnitzwald" Hans-Jürgen Klemm. Auch die MOZ berichtete über die inzwischen fast schon zur Tradition gewordene Demonstration.

  • Unter dem Titel "Gesetz zur Stärkung der kommunalen Zusammenarbeit" wurde im Juli 2014 landesgesetzlich geregelt, dass amtsangehörige Gemeinden in Zweckverbänden zukünftig durch den Amtsdirektor vertreten sein müssen. Im Amt Biesenthal-Barnim führte dies dazu, dass - angeblich auf Weisung der Kommunalaufsicht des Landkreises hin - verschiedene Gemeindevertreter, die Mitglied in der Zweckverbandsversammlung des WAV Panke/Finow waren, kurz nach dem sie gewählt worden waren, abgewählt und durch den Amtsdirektor Nedlin ersetzt worden sind.

    Auf die erste Kleine Anfrage unseres Landtagsabgeordneten Péter Vida in dieser Sache hin, antwortete die Landesregierung, dass ihr derartige Weisungen nicht bekannt seien. Vielmehr ermögliche das Gesetz im Rahmen einer Übergangsvorschrift den Beibehalt der alten Zusammensetzung.

    Die steht im Widerspruch zu den Schilderungen des Amtsdirektors, der mit der zwingenden Abwahl argumentierte und so zahlreiche kritische Vertreter in der Verbandsversammlung loswurde. Nedlin ist auch Verbandsvorsteher des WAV Panke/Finow.

    Daher richtete Péter Vida eine erneute Anfrage an die Landesregierung. In dieser wollen wir wissen, wann die Kommunalaufsicht mit welcher Begründung den Amtsdirektor zur Abwahl angewiesen habe. Denn die Kommunalaufsicht wird als Untere Landesbehörde tätig. Wenn sie tätig wurde und eine entsprechende Weisung erteilte, steht dies im Widerspruch zur Antwort der Landesregierung, wonach es solche Weisungen nicht gab. Die Untere Landesbehörde würde somit gegen die Rechtsauffassung ihrer vorgesetzten Stelle, dem Innenministerium, handeln. Erteilte sie diese Weisung nicht, war die Begründung für die Abwahl der Gemeindevertreter fehlerhaft. Der Beschluss wäre aufzuheben, die Rechtmäßigkeit sämtlicher seitdem ergangener Beschlüsse der Verbandsversammlung zu hinterfragen.

    Lesen Sie den ausführlichen Artikel der Märkischen Oderzeitung hier.

  • Die Unabhängigen Bernau und die Kreistagsfraktion BVB / FREIE WÄHLER ermuntern alle Bürgerinnen und Bürger, die von Altanschließergebührenbescheiden betroffen sind, sich rechtlich zu wehren.wasserwut2

    In den letzten Tagen begann der ZWA Panke/Finow mit der Versendung der juristisch höchst umstrittenen Bescheide, in denen Zahlungen für vor 1990 errichtete (Ab)Wasseranlagen gefordert werden.

    Obwohl derzeit nach massivem Bürgerdruck im Land an einer neuen gesetzlichen Regelung, die die Verjährung zu Gunsten der Betroffenen eindeutig regeln soll, gearbeitet wird, begann der Zweckverband mit dem Bernauer Bürgermeister Handke an der Spitze mit der Versendung der Bescheide. Dies geschieht zu einer Zeit, in der erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Rechtsgrundlage seines Handelns bestehen.

    Wir ermuntern alle Betroffenen, Widerspruch gegen die Bescheide einzulegen und verweisen auf die hilfreichen Aktivitäten von Herrn Rechtsanwalt Ulrich Höcke, der als Vorsitzender des Vereins Haus und Grund die Materie bearbeitet.

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    Jahrelang haben BVB / FREIE WÄHLER in Bernau dafür gekämpft, die Finanzierung bei Wasser und Abwasser auf ein verbrauchsabhängiges Gebührenmodell umzustellen. Nun hat sich dieser Einsatz ausgezahlt: Das Ziel ist erreicht! Sowohl Wasser als auch Abwasser werden zukünftig komplett über verbrauchsabhängige Gebühren finanziert. So wurde es in der SVV am 14.05.2020 entschieden. Vorbei sind die Zeiten, in denen Grundstücksgröße oder erlaubte Geschosshöhen bestimmten, wie hoch die Wasserrechnung wird.

    Nicht nur werden die Preise jetzt überschaubar, das neue Modell "Zahlen nach Verbrauch" ist so simpel, dass es im Gegensatz zur bisherigen Beitrags-Willkür Rechtssicherheit bietet. Die Zeiten, in denen riesige Kosten für Gerichtsprozesse anfielen weil Bescheide fehlerhaft waren sind vorbei.

    Als erster Schritt sollen nun die früheren Beiträge zurückgezahlt werden.

  • Wer diese Überschrift liest, der zweifelt keinen Augenblick: Ja so ist das, jeder hat das schon selbst erfahren.

    Wer seinen Geburtstag mit einer großen Familie, also vielen Menschen, feiern will, der muß tiefer in die Tasche greifen, als wenn er nur eine Schwester hat, die zur Feier kommt. Die Versammlung eines großen Vereins wird deutlich teurer als etwa ein Klassentreffen, einfach weil mehr Menschen essen, trinken und sch..lafen wollen. Eine Saalrunde in einer großen Gaststätte wird wesentlich teurer als in der kleinen Kneipe um die Ecke. Weitere Beispiele kennt jeder selbst. Mehr Menschen verursachen höhere Kosten, logisch!

    Am 10. September 2013 stand in der Berliner Zeitung ein kurzer Beitrag. Er war überschrieben: "Höhere Kosten durch weniger Menschen". Das hat mich interessiert und deshalb habe ich ihn gelesen. Die ersten drei Wörter lauteten: "Der demographische Wandel... nun wurde ich richtig neugierig. Kluge Leute - ich zweifele nicht daran, daß diese Leute klug sind - haben herausgefunden: "Je weniger Menschen in einer Region leben, desto teurer wird die Versorgung"

    Der das geschrieben hat oder hat aufschreiben lassen heißt Reiner Klingholz. Dr. Klingholz (warum ist der Name in der Studie unvollständig?) ist Direktor des Berlin-Instituts für Bevölkerung und Entwicklung. Die Studie, in der das geschrieben steht, heißt "Vielfalt statt Gleichwertigkeit". Ich habe mir die Studie vorgenommen. Das ist ja ganz leicht - Zauberwort Internet! Und dann habe ich ganz aufmerksam gelesen.

    Offensichtlich versteht der Mann unter höheren Versorgungskosten die Kosten für eine Institution, die wir kurz "Staat", freundlicher "Vater Staat" nennen. Nun weiß ich zwar nicht, wo die Leute aus Berlin ihre Erfahrungen gesammelt haben, aber im - in des Wortes ursprünglicher Bedeutung - naheliegenden Brandenburg wahrscheinlich nicht, da stimmt das nicht so ganz.

  • In Deutschland gibt es keine Wassernot. Wasser ist nur deshalb immer wieder ein Thema, weil die Versuche nicht enden wollen, Wasser zu einer Handelsware zu machen und damit viel, sehr viel Geld zu verdienen. Die Trinkwasserversorgung ist ein lohnendes Geschäft. Den international tätigen Wasserkonzernen ist es in der Vergangenheit oft gelungen, dieses Geschäft in die eigenen Hände zu bekommen. Nun wollen die Kommunen am liebsten am Wasser selbst verdienen. Es tobt ein Kampf ums Wasser, also Kampf um Profit. Es herrscht das Zauberwort Rekommunalisierung. Der Bürger merkt davon üblicherweise nicht viel, jedenfalls nicht, so lange er brav zahlt.

    Den Wasserversorgern ist die Versorgung mancher Grundstücke zu teuer. Inzwischen betrifft das ganze Dörfer, in denen nicht mehr viel Menschen leben. Manchem Bürger ist das Wasser seines Zweckverbandes zu teuer und manchmal auch nicht gut genug. Sie nehmen ihren eignen Hausbrunnen wieder in Betrieb und kündigen dem Wasserversorger. Daraus erwachsen oft Konflikte und es tauchen Fragen auf. Eine Frage lautet:

    Trinkwasseranschluß - hat die Gemeinde eine Versorgungs- bzw. Anschlußpflicht?           

    Die Antwort auf diese Frage lautet kurz und bündig: Nein!

    Trotzdem ist der örtliche Versorgungsbetrieb natürlich daran interessiert, das von ihm geförderte, aufbereitete und bereitgestellte Wasser an viele Kunden zu verkaufen, möglichst gewinnbringend natürlich. Deshalb werden Grundstückseigner, deren Grundstück im Bereich einer Versorgungsleitung liegt, aufgefordert und gar genötigt, sich an diese Leitung anzuschließen und das damit bereitgestellte Wasser zu kaufen. Dabei schrecken die Wasserversorgungsbetriebe nicht davor zurück, Gewalt auszuüben und den Anschluß sogar unter Polizeischutz zwangsweise herzustellen. Dabei beruft sich der Aufgabenträger auf seine Wasserversorgungspflicht entspr. Wassergesetz und die Kommunalverfassung und formuliert in seiner Satzung einen unbedingten Anschluß-und Benutzungszwang.

    Bürger, welche die Gesetzeslage nicht kennen, beugen sich oft dem angeblich bestehenden Zwang und schließen sich in der Regel freiwillig an die öffentliche Wasserversorgung an. Müssen sie das? Auch hier die eindeutige Antwort: Nein!

    Die Gesetzeslage ist nämlich anders, als von den Gemeindeverwaltungen bzw. den beauftragten Versorgungsbetrieben (Dienstleistern) behauptet.