In Deutschland gibt es keine Wassernot. Wasser ist nur deshalb immer wieder ein Thema, weil die Versuche nicht enden wollen, Wasser zu einer Handelsware zu machen und damit viel, sehr viel Geld zu verdienen. Die Trinkwasserversorgung ist ein lohnendes Geschäft. Den international tätigen Wasserkonzernen ist es in der Vergangenheit oft gelungen, dieses Geschäft in die eigenen Hände zu bekommen. Nun wollen die Kommunen am liebsten am Wasser selbst verdienen. Es tobt ein Kampf ums Wasser, also Kampf um Profit. Es herrscht das Zauberwort Rekommunalisierung. Der Bürger merkt davon üblicherweise nicht viel, jedenfalls nicht, so lange er brav zahlt.
Den Wasserversorgern ist die Versorgung mancher Grundstücke zu teuer. Inzwischen betrifft das ganze Dörfer, in denen nicht mehr viel Menschen leben. Manchem Bürger ist das Wasser seines Zweckverbandes zu teuer und manchmal auch nicht gut genug. Sie nehmen ihren eignen Hausbrunnen wieder in Betrieb und kündigen dem Wasserversorger. Daraus erwachsen oft Konflikte und es tauchen Fragen auf. Eine Frage lautet:
Trinkwasseranschluß - hat die Gemeinde eine Versorgungs- bzw. Anschlußpflicht?
Die Antwort auf diese Frage lautet kurz und bündig: Nein!
Trotzdem ist der örtliche Versorgungsbetrieb natürlich daran interessiert, das von ihm geförderte, aufbereitete und bereitgestellte Wasser an viele Kunden zu verkaufen, möglichst gewinnbringend natürlich. Deshalb werden Grundstückseigner, deren Grundstück im Bereich einer Versorgungsleitung liegt, aufgefordert und gar genötigt, sich an diese Leitung anzuschließen und das damit bereitgestellte Wasser zu kaufen. Dabei schrecken die Wasserversorgungsbetriebe nicht davor zurück, Gewalt auszuüben und den Anschluß sogar unter Polizeischutz zwangsweise herzustellen. Dabei beruft sich der Aufgabenträger auf seine Wasserversorgungspflicht entspr. Wassergesetz und die Kommunalverfassung und formuliert in seiner Satzung einen unbedingten Anschluß-und Benutzungszwang.
Bürger, welche die Gesetzeslage nicht kennen, beugen sich oft dem angeblich bestehenden Zwang und schließen sich in der Regel freiwillig an die öffentliche Wasserversorgung an. Müssen sie das? Auch hier die eindeutige Antwort: Nein!
Die Gesetzeslage ist nämlich anders, als von den Gemeindeverwaltungen bzw. den beauftragten Versorgungsbetrieben (Dienstleistern) behauptet.