Landtag Brandenburg

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    BVB / FREIE WÄHLER geht mit einem Gesetzentwurf zur Verlängerung des Brandenburger Windkraft-Moratoriums in die kommende Sitzung des Landtages. Der Antrag sieht vor, die Errichtung von sog. raumbedeutsamen Windenergieanalagen in Gebieten mit einem gerichtlich gekippten Regionalplan für 4 statt bisher 2 Jahre zu untersagen.

    Wie erinnerlich, hat das Oberverwaltungsgericht bereits 4 von 5 Regionalpläne wegen Planungsfehlern für unwirksam erklärt. Darunter auch der Regionalplan Uckermark-Barnim, der in diesem Jahr gerichtlich aufgehoben wurde.

    So hatte der Landtag bereits im Jahr 2019 eine Änderung des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung beschlossen. Hiernach dürfen, wenn ein Regionalplan gerichtlich für unwirksam erklärt wurde, binnen 2 Jahren ab Beginn der Aufstellung des neuen Plans keine Windräder errichtet werden.

    Deswegen waren auch die Warnungen der hiesigen Regionalen Planungsstelle, dass nun überall Windräder gebaut werden könnten, sachlich falsch. Denn auch diese Nebelkerzen können nicht darüber hinwegtäuschen, dass die gesetzliche Sperre auch im Barnim gilt.

    Die jüngste Entwicklung hat jedoch gezeigt, dass der Zeitraum von 2 Jahren im Falle anderer Regionalen Planungsgemeinschaften nicht ausreicht, um einen rechtssicheren neuen Regionalplan zu erarbeiten. Um sicherzustellen, dass nicht verwaltungsaufwendige Einzeluntersagungen nötig werden, braucht es eine raumordnerische Gesamtregelung in Form einer Moratoriums-Verlängerung um weitere 2 Jahre. Dies wird insbesondere im Hinblick auf die Planneuaufstellung im Barnim von großer Relevanz.

    Nur so besteht die Möglichkeit, umwelt- und anwohnerrelevante Schutzgüter angemessen zu berücksichtigen und die Hinweise der Rechtsprechung abwägungskonform einzuarbeiten. Dies ist insbesondere im Hinblick auf weitere geplante Windgebiete bedeutsam. So gilt es, den naturschützerischen Gesichtspunkten gegenüber Neuerrichtungen wie zum Beispiel in Klosterfelde und Biesenthal/Prenden ein stärkeres Gewicht zu verleihen.

    Zugleich spricht sich BVB / FREIE WÄHLER dafür aus, die Einflussnahme auf den Entscheidungsprozess durch ausschließlich wirtschaftliche Interessen verfolgende Akteure spürbar zurückzudrängen. Insbesondere kann es nicht sein, dass Grundstücksverpächter, die erhebliches Geld durch die Flächenbereitstellung erhalten, was durch alle Stromnutzer gezahlt wird, zielgerichtet und ohne jede Kontrolle Einfluss auf die kommunalpolitischen Entscheidungsträger nehmen können.

    Der Antrag soll auch dazu dienen, ein rechtssicheres Planungsinstrument zu entwickeln, das einen Wildwuchs nah an Wohnsiedlungen und eine Bebauung im Wald verhindert.

    Lesen Sie den Antrag hier.

     

     

  • justice 2060093 1920 1BVB / FREIE WÄHLER wertet die sich abzeichnenden Tendenzen zum Erhalt des Arbeitsgerichts Eberswalde als Ergebnis der strukturierten Kritik durch die Opposition im Rechtsausschuss des Brandenburger Landtages.

    So hat BVB / FREIE WÄHLER im Rahmen der Fachanhörung stets darauf hingewiesen, dass eine wohnortnahe Gerichtsversorgung gerade im Bereich der Arbeitsgerichtsbarkeit von besonderer Bedeutung ist. Die Berechnung der vermeintlich zurückgehenden Eingangszahlen ist auch mathematisch untragbar. Denn sie verkennt, dass der negative Anstieg deutlich abgenommen hat und ein Richterbedarf von zwei oder mehr dauerhaft gegeben ist. Hinzukommt, die gesamtinfrastrukturelle Bedeutung eines Gerichts für einen Ort zu bedenken.

    Im Rahmen der Fachanhörung im Rechtsausschuss verteidigten alle Vertreter der Koalition die Reform samt der Schließung in Eberswalde. Hingegen haben verschiedene Arbeitsrichter teils sehr deutliche Kritik am Vorhaben geäußert. Daher ist Vorsicht geboten: Nur sachlich fundierter Druck führt zu einem Einlenken der Regierung. Hier wird BVB / FREIE WÄHLER weitermachen. Insbesondere muss sichergestellt werden, dass Eberswalde ein eigener Gerichtsstandort mit vollem Status bleibt. Eine Außenstelle des rund 100 km entfernten Frankfurt (Oder) ist nicht praktikabel.