Förderung

  • musical instrument 440394 1920BVB / FREIE WÄHLER stellt für die kommende Sitzung des Kreistages Barnim den Antrag auf eine auskömmliche und dauerhafte Förderung der Neuen Musikschule. So sehen wirdringenden Handlungsbedarf in der Verbesserung der Versorgung mit bezahlbarem und qualifiziertem Unterricht im gesamten Barnim. 

     

    Im Landkreis steigt die Nachfrage nach bezahlbarem Instrumentalunterricht stetig. Die Kreismusikschule Barnim kann den Grundbedarf schon lange nicht mehr decken. Der Zuzug der letzten Jahre führte und führt auch weiterhin dazu, dass die Wartelisten für bestimmte Instrumente immer länger werden. Natürlich werden auch nicht alle Gemeinden des Landkreises gleichmäßig mit Unterrichtsmöglichkeiten versorgt. Es gibt nur zwei Zweigstellen der Kreismusikschule, in Eberswalde und in Bernau. Hier und da gibt es Räumlichkeiten in Schulen, aber da auch diese stark ausgelastet sind, verschieben sich die Unterrichtszeiten immer weiter nach hinten.

     

    Eine Möglichkeit, um diesem Fehlbedarf zu begegnen, ist die finanzielle Förderung und Kooperation mit der Neuen Musikschule. Die „Neue Musikschule“ ist, ebenso wie die Kreismusikschule, eine staatlich anerkannte Musikschule im Land Brandenburg. Sie befindet sich in gemeinnütziger Trägerschaft und wird wie die Kreismusikschule im Rahmen der Musikschulförderung des Landes Brandenburg auf Grundlage des Musik- und Kunstschulgesetzes geprüft, zertifiziert und finanziell unterstützt. Dadurch sind hohe qualitative und quantitative Standards gesichert. Beide Musikschulen sind vergleichbar und agieren auf absolut gleich hohem Niveau. Eine Zusammenarbeit könnte neue Möglichkeiten eröffnen, wie das gemeinsame Akquirieren von Fachkräften und den Aufbau einer flächendeckenden Angebotsverbreiterung mit qualifiziertem Musikschulunterricht. Die Musikschulen könnten sich zusammen breiter aufstellen und Engpässe auffangen.

     

    BVB / FREIE WÄHLERsetzt sich für eine finanzielle Förderung der Neuen Musikschule und eine Zusammenarbeit mit der Kreismusikschule ein. Die finanzielle Förderung staatlich anerkannter Musikschulen in freier Trägerschaft neben denen in kommunaler Trägerschaft ist in anderen Landkreisen, wie zum Beispiel dem Landkreis Märkisch-Oderland oder dem Landkreis Uckermark, bereits gängige und erfolgreiche Praxis. Auch in unserem Landkreis sollten wir endlich diesen bewährten Weg einschlagen.

     

    Lesen sie den Antrag hier.