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Veröffentlicht: Freitag, 11. Juni 2021 15:06
BVB / FREIE WÄHLER stellt für die kommende Sitzung des Kreistages Barnim den Antrag auf eine auskömmliche und dauerhafte Förderung der Neuen Musikschule. So sehen wir dringenden Handlungsbedarf in der Verbesserung der Versorgung mit bezahlbarem und qualifiziertem Unterricht im gesamten Barnim.
Im Landkreis steigt die Nachfrage nach bezahlbarem Instrumentalunterricht stetig. Die Kreismusikschule Barnim kann den Grundbedarf schon lange nicht mehr decken. Der Zuzug der letzten Jahre führte und führt auch weiterhin dazu, dass die Wartelisten für bestimmte Instrumente immer länger werden. Natürlich werden auch nicht alle Gemeinden des Landkreises gleichmäßig mit Unterrichtsmöglichkeiten versorgt. Es gibt nur zwei Zweigstellen der Kreismusikschule, in Eberswalde und in Bernau. Hier und da gibt es Räumlichkeiten in Schulen, aber da auch diese stark ausgelastet sind, verschieben sich die Unterrichtszeiten immer weiter nach hinten.
Eine Möglichkeit, um diesem Fehlbedarf zu begegnen, ist die finanzielle Förderung und Kooperation mit der Neuen Musikschule. Die „Neue Musikschule“ ist, ebenso wie die Kreismusikschule, eine staatlich anerkannte Musikschule im Land Brandenburg. Sie befindet sich in gemeinnütziger Trägerschaft und wird wie die Kreismusikschule im Rahmen der Musikschulförderung des Landes Brandenburg auf Grundlage des Musik- und Kunstschulgesetzes geprüft, zertifiziert und finanziell unterstützt. Dadurch sind hohe qualitative und quantitative Standards gesichert. Beide Musikschulen sind vergleichbar und agieren auf absolut gleich hohem Niveau. Eine Zusammenarbeit könnte neue Möglichkeiten eröffnen, wie das gemeinsame Akquirieren von Fachkräften und den Aufbau einer flächendeckenden Angebotsverbreiterung mit qualifiziertem Musikschulunterricht. Die Musikschulen könnten sich zusammen breiter aufstellen und Engpässe auffangen.
BVB / FREIE WÄHLER setzt sich für eine finanzielle Förderung der Neuen Musikschule und eine Zusammenarbeit mit der Kreismusikschule ein. Die finanzielle Förderung staatlich anerkannter Musikschulen in freier Trägerschaft neben denen in kommunaler Trägerschaft ist in anderen Landkreisen, wie zum Beispiel dem Landkreis Märkisch-Oderland oder dem Landkreis Uckermark, bereits gängige und erfolgreiche Praxis. Auch in unserem Landkreis sollten wir endlich diesen bewährten Weg einschlagen.
Lesen sie den Antrag hier.
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Veröffentlicht: Freitag, 28. Mai 2021 14:26
Vor rund einem Jahr forderte BVB / FREIE WÄHLER im Kreistag die Überarbeitung der Verwaltungsvorschrift zur Förderung der Kinder in Kindertagespflege im Landkreis Barnim. Nach einer einjährigen Erarbeitungsphase im Auftrag des Kreistages soll nun die Arbeit der Kindertagespflegepersonen besser anerkannt werden. Die vorgeschlagenen Änderungen der Verwaltungsvorschrift sind ein Schritt in die richtige Richtung. Der Landkreis Barnim bremst jedoch an wichtigen Punkten und geht einen nicht tragbaren Sonderweg.
Schon im Landratswahlkampf 2018 signalisierte unser Landratskandidat Sven Weller den Tagesmüttern und Tagesvätern die volle Unterstützung auf Gleichstellung der Kindertagespflege mit den Kindertagesstätten und deren Arbeit als wichtiges Element einer frühkindlichen Entwicklung und Betreuung zu. Im Zuge der Gespräche mit dem Verein „Tagesmütter für Barnim e. V.“ wurden viele Verbesserungsvorschläge aufgegriffen. Daraus resultierte ein Antrag von BVB / FREIE WÄHLER, dem Verein einen beratenden Sitz im Jugendhilfeausschuss zu ermöglichen.
Bei den Beratungen des Jugendhilfeausschusses zur neuen Verwaltungsvorschrift wurden die Tagespflegepersonen – entgegen der in der Novembersitzung 2020 des Jugendhilfeausschusses durch die Verwaltung erfolgten Zusicherung – nur unzureichend einbezogen. Unser Ausschussmitglied Evelyn Freitag wurde wegen Befangenheit ausgeschlossen. Es wurde somit nicht nur auf das Expertenwissen unserer Kreistagsabgeordneten verzichtet, sondern auch auf das Angebot der Beratung des Landesverbandes für Kindertagespflege Brandenburg.
BVB / FREIE WÄHLER begrüßt den Vorschlag der Verwaltung einer 80%-Anpassung der Vergütung an den Tarifvertrag. Zu hinterfragen bleibt jedoch, warum die Möglichkeit der Anerkennung beruflicher Erfahrungen außer Acht gelassen wurde.
Mit der neuen Verwaltungsvorschrift will der Landkreis die Verträge mit den Kindertagespflegepersonen auf 40 Wochenstunden beschränken. Es ist für uns nicht akzeptabel, das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern bei der Kinderbetreuungseinrichtung zu beschränken. Obendrein findet in keinem anderen Landkreis in Brandenburg eine Beschränkung der Verträge auf 40 Wochenstunden statt. Warum will der Landkreis Barnim hier einen Sonderweg einschlagen?
Die Kalkulation der Sachkosten, die nach Aussage vom Jugendamt „nach bestem Wissen und Gewissen“ durchgeführt wurde, ist auch nicht hinnehmbar. Kalkulationen anderer Landkreise weisen zudem erhebliche Unterschiede nach oben auf.
Die augenscheinliche Erhöhung der Sachkosten ist bei genauerer Betrachtung nur eine Umverteilung der Zuständigkeiten. Das Essensgeld und die Windeln zahlen die Eltern nun nicht mehr selbst bzw. separat, da diese laut der neuen Verwaltungsvorschrift in der höheren Sachkostenpauschale enthalten sind. Außerdem widerspricht es jeder Logik, pauschal kalkulierte Sachkosten mit Urlaubs-, Krankheits- und Weiterbildungstagen zu verrechnen.
Nicht nachvollziehbar ist der Vorschlag der Verwaltung, das Mutterschaftsschutzgesetz auf die Kindertagespflege anzuwenden. BVB / FREIE WÄHLER ist befremdet über die im Entwurf der Verwaltungsvorschrift vorgeschlagene Idee, für Tagesmütter ein Berufsverbot für den Zeitraum des ersten Lebensjahres ihres Kindes zu verhängen.
Abschließend kritisieren wir die Behauptung der Ausschussvorsitzenden Margitta Mächtig (Linke), dass Personen der Kindertagespflege scheinselbstständig seien. Tagespflegepersonen können sowohl für den Träger der öffentlichen Jugendhilfe tätig sein als auch eigenständig Privatverträge abschließen. Wenn ein arbeitnehmerähnliches Verhältnis vorliegt, sollten Kindertagespflegepersonen Angestellte des Landkreises sein. Es ist bedauerlich, dass die Linken einen derartigen politischen Angriff auf die Tagespflegemütter initiieren. Das Wahlrecht der Eltern, die Vielfalt der Betreuungsträger und das Wohl der Kinder muss an oberster Stelle stehen – parteipolitische Ausgrenzungsversuche sollten hier unterbleiben.
Deshalb schlägt BVB / FREIE WÄHLER dem Kreistag einen Änderungsantrag mit Verbesserungen der vorbereiteten Verwaltungsvorschrift vor, um faire Arbeitsbedingungen in der Kindertagespflege zu schaffen. Damit würde man auch das Berufsfeld der Kindertagespflege langfristig attraktiv halten und so für den Barnim und dessen Kommunen dringend benötigte Tagespflegeplätze sichern.