Demokratie

  • 2018 muss das Jahr der Bernauer Ortsteile werden - Stadtfraktion kündigt Anträge und Initiativen zur Stärkung der dörflichen bzw. siedlungstypischen Infrastruktur an

    Als im Jahr 2003 die Stadt Bernau um einige Tausend Einwohner aufgrund der Gemeindegebietsreform wuchs, war klar, dass es nicht nur zu einem Zuwachs an Fläche und Einwohnern für die Stadt kommen würde, sondern auch zu einem Mehr an Pflichten und Aufgaben. Dies gelingt ihr nicht immer gut. Dasselbe gilt für die bereits seit Längerem zu Bernau gehörenden Ortsteile, die aufgrund ihrer Lage auch spezifische Bedürfnisse haben.

  • Die Kreistagsfraktion BVB / FREIE WÄHLER fordert von der noch amtierenden Verwaltungsspitze des Landkreises ein faires und gesetzeskonformes Auswahlverfahren für die Funktion des 1. Beigeordneten. Die Verlautbarungen der Linken und der SPD in den vergangenen Monaten, wonach ein linker Beigeordneter zu wählen sei, begründen erhebliche Zweifel an der Ordnungsgemäßheit der Auswahl. 

  • Unter dem Titel "Gesetz zur Stärkung der kommunalen Zusammenarbeit" wurde im Juli 2014 landesgesetzlich geregelt, dass amtsangehörige Gemeinden in Zweckverbänden zukünftig durch den Amtsdirektor vertreten sein müssen. Im Amt Biesenthal-Barnim führte dies dazu, dass - angeblich auf Weisung der Kommunalaufsicht des Landkreises hin - verschiedene Gemeindevertreter, die Mitglied in der Zweckverbandsversammlung des WAV Panke/Finow waren, kurz nach dem sie gewählt worden waren, abgewählt und durch den Amtsdirektor Nedlin ersetzt worden sind.

    Auf die erste Kleine Anfrage unseres Landtagsabgeordneten Péter Vida in dieser Sache hin, antwortete die Landesregierung, dass ihr derartige Weisungen nicht bekannt seien. Vielmehr ermögliche das Gesetz im Rahmen einer Übergangsvorschrift den Beibehalt der alten Zusammensetzung.

    Die steht im Widerspruch zu den Schilderungen des Amtsdirektors, der mit der zwingenden Abwahl argumentierte und so zahlreiche kritische Vertreter in der Verbandsversammlung loswurde. Nedlin ist auch Verbandsvorsteher des WAV Panke/Finow.

    Daher richtete Péter Vida eine erneute Anfrage an die Landesregierung. In dieser wollen wir wissen, wann die Kommunalaufsicht mit welcher Begründung den Amtsdirektor zur Abwahl angewiesen habe. Denn die Kommunalaufsicht wird als Untere Landesbehörde tätig. Wenn sie tätig wurde und eine entsprechende Weisung erteilte, steht dies im Widerspruch zur Antwort der Landesregierung, wonach es solche Weisungen nicht gab. Die Untere Landesbehörde würde somit gegen die Rechtsauffassung ihrer vorgesetzten Stelle, dem Innenministerium, handeln. Erteilte sie diese Weisung nicht, war die Begründung für die Abwahl der Gemeindevertreter fehlerhaft. Der Beschluss wäre aufzuheben, die Rechtmäßigkeit sämtlicher seitdem ergangener Beschlüsse der Verbandsversammlung zu hinterfragen.

    Lesen Sie den ausführlichen Artikel der Märkischen Oderzeitung hier.

  • Der Kreistag Barnim duldet trotz klarer Rechtslage und Aufforderung durch das Ministerium des Innern des Landes Brandenburg weiterhin eine gravierend kommunalverfassungswidrige Lage.

    Wie bekannt bildet der Landkreis Barnim gemeinsam mit dem Landkreis Uckermark die Regionale Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim. In deren Regionalversammlung entsendet der Kreistag Barnim 14 Mitglieder, die entsprechend den Fraktionsstärken zu benennen sind. Obwohl BVB / FREIE WÄHLER seit September letzten Jahres eine Fraktion ist und uns entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ein Sitz zusteht, wurde und wird uns die Zuteilung des Mandates konsequent verweigert.Justizia

    Es ist ein grundlegendes Gebot demokratischer Repräsentation und Gleichberechtigung, dass Gremien, die durch das direkt gewählte Gremium Kreistag berufen werden, entsprechend den Mehrheitsverhältnissen des demokratisch legitimierten Kommunalparlaments besetzt werden.

    Mit haarsträubender Argumentation wehrten sich der Kreistagsvorsitzende und die Kreisverwaltung dagegen, den demokratisch gebotenen und in anderen Landkreisen selbstverständlichen Schritt zu tun. Der Landkreis vertrat die Auffassung, dass uns der Sitz nur zustände, wenn die SPD freiwillig auf den einen der ihren verzichtete, was diese natürlich nicht tat.

  • Linke fordert im Kreistag Barnim Maßnahmen gegen TTIP, die sie im Frühjahr im Landtag ablehnte

    TTIP Nein DankeZur jüngsten Kreistagssitzung brachten die Linken einen Antrag zur Verabschiedung einer Resolution gegen die derzeitige Form der TTIP-Inhalte und -Verhandlungen ein. Der Antrag - den Margitta Mächtig vorstellte - sah vor, dass sich der Kreistag Barnim gegen die Absenkung von Verbraucherschutzstandards und die Etablierung von nicht-öffentlichen Schiedsgerichten aussprechen soll.

    Für unsere Fraktion erklärte Péter Vida, dass der Vorschlag selbstverständlich auf Zustimmung stößt. Denn in der Tat können wir in Deutschland eine weitere Liberalisierung im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge nicht zulassen. Dies gilt auch für den besonders sensiblen Bereich der Landwirtschaft. Insbesondere ist die Form der intransparenten Ausverhandlung des Abkommens abzulehnen.

    Einziges Problem: die einreichende Fraktion der Linken ist in der Sache nicht glaubwürdig. Im April dieses Jahres reichte unsere Landtagsgruppe mehrere Anträge ein, die genau diesen Inhalt hatten: Transparenz bei den Verhandlungen herstellen, Keine Absenkung der Verbraucherschutzstandards, Keine Aushöhlung der kommunalen Selbstverwaltung und Demokratie, Keine Schaffung intransparenter Schiedsgerichte, Schaffung von Positivlisten, Umweltstandards nicht durch TTIP gefährden. Und wie verhielt sich die Linksfraktion im Potsdamer Landtag einschließlich Wortführerin Margitta Mächtig? Nicht ein einziger Abgeordneter der Linken hat den Antrag unterstützt!

    So sieht linke Politik aus: vor Ort wohlklingende Resolutionen verabschieden, mit denen man sich schmücken kann. Auf höherer Ebene - wo es um die Wurst geht - hingegen, wird aus Partei- und Koalitionsdisziplin gegen den Antrag gestimmt. Genau solch ein unehrliches Verhalten führt zur viel beschworenen Politikverdrossenheit.

  • BVB / FREIE WÄHLER fordert Einsetzung eines Landesbevollmächtigten im Landkreis Barnim

    Die neuerliche Intervention der Kommunalaufsicht gegen die rechtswidrige Beschlussfassung in Wandlitz fügt sich in eine lange Kette von systematischen Verletzungen von sich aus der Kommunalverfassung ergebenden Rechten ein.

    Immer wieder müssen im Landkreis Barnim demokratische Mitwirkungs- und Kontrollrechte durch die Rechtsaufsicht durchgesetzt werden.

    Ob die paritätische Repräsentation in der Regionalversammlung, die kommunalverfassungsmäßige Besetzung von Ausschüssen, das Recht zur namentlichen Abstimmung, die Beachtung der Vorschriften zur Öffentlichkeit der Sitzungen oder jetzt die Beachtung der zwingenden Vorschriften zur Befangenheit von Mandatsträgern - regelmäßig haben wir bereits in den Sitzungen der Gremien auf die bestehende Rechtslage hingewiesen. Auch bei der Frage der ausreichenden Bürgerbeteiligung in der Hauptsatzung des Landkreises handelte der Landrat erst auf Intervention des Innenministeriums.

    Nicht nur, dass die Vertreter von SPD, CDU und Linken die Umsetzung dieser Punkte regelmäßig rechtswidrig zurückwiesen, sie ereiferten sich wiederholt über das prinzipielle Recht, auf diese Rechtsinstitute hinzuweisen. Anstatt die rechtsstaatlich gebotenen Vorschriften zu beachten, wurde permanent in verhöhnender Weise die Legitimität unserer Forderungen negiert.

    In allen Fällen folgte die schallende Ohrfeige der Kommunalaufsicht postwendend. In allen betreffenden Fällen erwies sich das Verhalten der großen Parteien als grob rechtswidrig. Demokratische Mitwirkungsrechte, Transparenz und Demokratieregeln wurden verletzt.

    Aufgrund der wiederkehrenden Methodik und der fortwährenden Ignorierung der gesetzlichen Vorgaben fordert BVB / FREIE WÄHLER die Entsendung eines Bevollmächtigten der Oberen Kommunalaufsicht des Landes, um der dauerhaften Verletzung von demokratischen Grundrechten der Opposition und Öffentlichkeit im Barnim Einhalt zu gebieten.

    Rätselraten beim Thema Befangenheit - Artikel der MOZ vom 10.06.2015