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Veröffentlicht: Sonntag, 06. Dezember 2015 10:08
Altanschließerbeiträge: Falsche Behauptungen von Landrat Ihrke (SPD) bei Dienstagsdemo im Kriestag zurückgewiesen
Bei der jüngsten Kreistagssitzung fand unser Fraktionsvorsitzender Thomas Strese deutliche Worte gegen das Vorgehen von Landrat Ihrke. Ihrke, der in seinem rund halbstündigen Tätigkeitsbericht auf alle Bereiche - nur nicht das Altanschließerthema - einging, hatte bei der 100. Dienstagsdemo gegen ungerechte Wasser- und Abwasserpreise in Bernau lauthals verkündet, dass eine Umstellung aufs Gebührenmodell nicht möglich sei, weil eine Kreditgenehmigung verwehrt werden würde.
Strese stellte klar, dass dies ein ungehöriger Vorgang ist. In einem rechtsstaatlichen Verfahren würde zunächst ein Antrag vorliegen, dann würde die sachgemäße und rechtskonforme Prüfung erfolgen und danach das Ergebnis mitgeteilt werden. Doch was hier geschieht, ist folgendes: die politische Führung teilt das Ergebnis bereits vor der Prüfung, ohne dass ein Antrag überhaupt vorliege, mit.
Der Fraktionsvorsitzende wies auch darauf hin, dass das Innenministerium eine Kreditgenehmigung als grundsätzlich möglich eingestuft hat und dass entgegen den Legenden von SPD und CDU sehr wohl eine Gebührenfinanzierung rechtlich zulässig ist. Treffend warf Strese dem Landrat vor, dass er durch sein Verhalten illegitimen politischen Einfluss auf die Bernauer Stadtverordnetenversammlung nimmt.
Da der Landrat inhaltlich kaum etwas zu erwidern hatte, ergriff Evergreen Josef Keil (SparkassenPartei Deutschlands) das Wort und warf den Altanschließern bzw. deren Unterstützern vor, sich 57 Millionen Euro von der Allgemeinheit "wegschnappen" zu wollen. Ein lächerlicher, mathematisch falscher und in der Sache zutiefst menschenverachtender Vorwurf, der richtigerweise keiner Kommentierung im Kreistag bedurfte.
Fotos: MOZ / Sergej Scheibe
Dienstagsdemo fest im Programm - MOZ 24.11.2015
100. Dienstagsdemo Bernauer Altanschließer - "Wenn wir abbrechen, haben wir verloren" - RBB 24.11.2015
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Veröffentlicht: Samstag, 16. Mai 2015 15:20
Unter dem Titel "Gesetz zur Stärkung der kommunalen Zusammenarbeit" wurde im Juli 2014 landesgesetzlich geregelt, dass amtsangehörige Gemeinden in Zweckverbänden zukünftig durch den Amtsdirektor vertreten sein müssen. Im Amt Biesenthal-Barnim führte dies dazu, dass - angeblich auf Weisung der Kommunalaufsicht des Landkreises hin - verschiedene Gemeindevertreter, die Mitglied in der Zweckverbandsversammlung des WAV Panke/Finow waren, kurz nach dem sie gewählt worden waren, abgewählt und durch den Amtsdirektor Nedlin ersetzt worden sind.
Auf die erste Kleine Anfrage unseres Landtagsabgeordneten Péter Vida in dieser Sache hin, antwortete die Landesregierung, dass ihr derartige Weisungen nicht bekannt seien. Vielmehr ermögliche das Gesetz im Rahmen einer Übergangsvorschrift den Beibehalt der alten Zusammensetzung.
Die steht im Widerspruch zu den Schilderungen des Amtsdirektors, der mit der zwingenden Abwahl argumentierte und so zahlreiche kritische Vertreter in der Verbandsversammlung loswurde. Nedlin ist auch Verbandsvorsteher des WAV Panke/Finow.
Daher richtete Péter Vida eine erneute Anfrage an die Landesregierung. In dieser wollen wir wissen, wann die Kommunalaufsicht mit welcher Begründung den Amtsdirektor zur Abwahl angewiesen habe. Denn die Kommunalaufsicht wird als Untere Landesbehörde tätig. Wenn sie tätig wurde und eine entsprechende Weisung erteilte, steht dies im Widerspruch zur Antwort der Landesregierung, wonach es solche Weisungen nicht gab. Die Untere Landesbehörde würde somit gegen die Rechtsauffassung ihrer vorgesetzten Stelle, dem Innenministerium, handeln. Erteilte sie diese Weisung nicht, war die Begründung für die Abwahl der Gemeindevertreter fehlerhaft. Der Beschluss wäre aufzuheben, die Rechtmäßigkeit sämtlicher seitdem ergangener Beschlüsse der Verbandsversammlung zu hinterfragen.
Lesen Sie den ausführlichen Artikel der Märkischen Oderzeitung hier.
Weiterlesen: Demokratie und Transparenz im Zweckverband verteidigen